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Anwälte stellen Strafanzeige gegen Ausländerbehörde

Themenbild: Plakat gegen Abschiebung

 

Rechtsanwälte und die Nordelbische Kirche haben schwere Vorwürfe gegen die Hamburger Ausländerbehörde erhoben. Trotz anderslautender Gerichtsbeschlüsse sind am vergangenen Mittwoch drei afghanische Flüchtlinge nach Kabul abgeschoben worden, berichtete NDR 90,3 am Freitag. Zwei Anwälte hätten deswegen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt.

Anwälte: Mit der Abschiebung Grenze überschritten

Mit der Abschiebung von zwei Frauen und einem Mann durch die Ausländerbehörde sei eine Grenze überschritten worden, empören sich die Anwälte Thorsten Buschbeck und Erne Hepp. Der Ausländerbehörde waren in beiden Fällen die Gerichtsbeschlüsse bekannt, die Abschiebungen untersagen, berichteten die beiden Anwälte. Trotzdem habe die Ausländerbehörde ein Ehepaar noch auf dem Gerichtsflur durch die Polizei in Gewahrsam nehmen lassen. Unmittelbar danach wurden sie nach Frankfurt gebracht und von dort nach Kabul geflogen.

Ausländerbehörde weist Vorwürfe zurück

Weiteren Angaben der Anwälte zufolge wurde den Juristen der Kontakt zu ihren Mandanten verwehrt. Deswegen hätten sie Strafanzeige erstattet. Der Sprecher der Ausländerbehörde, Norbert Smekal, wies die Vorwürfe zurück. Alles sei ordnungsgemäß gelaufen, denn am Ende hätten die Flüchtlinge einer Ausreise zugestimmt. "Natürlich ganz ohne Druck", betonte Smekal. Die Anwälte hingegen sprechen von massiven Drohungen gegen ihre Mandanten.

Kirche kritisiert Abschiebungen

Bischof Hans Christian Knuth

Unterstützt werden die Anwälte in ihrer Kritik von Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche. Die Behörde habe in diesen und anderen Fällen den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Dethloff appellierte an die Politiker aller Parteien, die Praktiken der Hamburger Ausländerbehörde zu prüfen. Auch der Vorsitzende der Nordelbischen Kirchenleitung, Bischof Hans Christian Knuth, forderte die "Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze".

 

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