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Zuwanderer werden künftig abgefragt

 
 

Einbürgerung - Für Ausländer gibt es ab September einen Deutschland-Test

 

BERLIN . Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" Grundwissen abgefragt. Wie aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwlcklung im Bildungswesen an der Berliner Humbohlt Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests je 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer über die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test kann beliebig oft wiederholt werden.

Der Flagenkatalog wird bald endgültig vorliegen. Alle Fragen vergleichbar einem Führerscheintest sollen veröffentlicht werden. Der Prüfling kann sich vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an. Der Prüfling weiß aber nicht, welche Fragen letztlich gestellt werden. Gefragt wird etwa, wie viele Bundesländer es gibt, wann die Bundesrepublik gegründet wurde und ab welchem Alter man volljährig ist. Vier Antworten sind vorgegeben, nur eine ist richtig.

 

Grundkenntnisse über die Rechts und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats die Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Daneben bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen.

 

2007 wurden 126000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf 10 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn der Ausländer unter anderem acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und seinen Lebensunterhalt verdient. Er muss

sich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekennen. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig ist.

 

Quelle:

Darmstädter Echo, Seite 1, vom 11.06.2008

 

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