Einbürgerung - Für Ausländer gibt es ab September einen Deutschland-Test
BERLIN . Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen
ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen.
Dabei wird in den Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und
Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" Grundwissen abgefragt. Wie
aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur
Qualitätsentwlcklung im Bildungswesen an der Berliner Humbohlt
Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests je 33 Fragen
ausgewählt werden. Bestanden hat, wer über die Hälfte der Fragen richtig
beantwortet. Der 25 Euro teure Test kann beliebig oft wiederholt werden.
Der Flagenkatalog wird bald endgültig vorliegen. Alle
Fragen vergleichbar einem Führerscheintest sollen veröffentlicht werden.
Der Prüfling kann sich vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch
Einbürgerungskurse an. Der Prüfling weiß aber nicht, welche Fragen
letztlich gestellt werden. Gefragt wird etwa, wie viele Bundesländer es
gibt, wann die Bundesrepublik gegründet wurde und ab welchem Alter man
volljährig ist. Vier Antworten sind vorgegeben, nur eine ist richtig.
Grundkenntnisse über die Rechts und Gesellschaftsordnung
sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen
Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das
Bundesinnenministerium ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats die
Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen
deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Daneben
bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für
eine Einbürgerung zu prüfen.
2007 wurden 126000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf
10 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht ein Anspruch auf Einbürgerung,
wenn der Ausländer unter anderem acht Jahre rechtmäßig in Deutschland
lebt und seinen Lebensunterhalt verdient. Er muss
sich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung
bekennen. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer
verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig ist.
Quelle:
Darmstädter Echo, Seite 1, vom
11.06.2008
|